Verkehrsrecht

Nach einem Verkehrsunfall unterstützen wir Sie zuverlässig und kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche aus Sach- und/oder Personenschäden gegenüber der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.    

 

Ihre Rechte nach einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall sind weitreichend. Neben Ihrem Anspruch auf freie Wahl des Rechtsanwaltes haben Sie das Recht auf einen Sachverständigen Ihres Vertrauens, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug objektiv bewertet.

 

FAQ

 

Reparaturschaden

Ihr Fahrzeug ist noch reparaturwürdig. Die Kosten der Reparatur liegen unterhalb des Wiederbeschaffungsaufwandes.

 

Totalschaden

Ihr Fahrzeug ist nicht mehr reparaturwürdig. Die Kosten der Reparatur liegen oberhalb des Wiederbeschaffungsaufwandes.

 

Sachverständigenkosten

Die Sachverständigenkosten gehören zum erstattungsfähigen Schaden.

 

Allgemeine Kostenpauschale

Die allgemeine Kostenpauschale deckt einen Betrag von 20,00 € bis 30,00 € beleglos ab.

 

An- und Abmeldekostenpauschale

Die An- und Abmeldekostenpauschale deckt einen Betrag von 40,00 € bis 80,00 € beleglos ab.

 

Abschleppkosten / Standgebühren

Die Abschleppkosten und Standgebühren gehören zum erstattungsfähigen Schaden.

 

Wertminderung

Eine Wertminderung ist dann in Ansatz zu bringen, wenn das Fahrzeug beim Verkauf als Unfallfahrzeug zu erklären ist.

 

Fiktive Abrechnung

Hierbei handelt es sich um die Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag. Es werden jeweils nur die Netto-Beträge in Ansatz gebracht. Die Mehrwertsteuer bleibt unberücksichtigt.

 

Konkrete Abrechnung

Hierbei handelt es sich um die Abrechnung nach Reparaturkostenrechnung. Nur mit Vorlage einer Reparaturkostenrechnung kann der Brutto-Betrag gefordert werden, soweit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

 

Nutzungsaufall

Für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung kann die Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden. Die Höhe dieses Betrages ist fahrzeugabhängig und wird grundsätzlich nach der Nutzungsausfalltabelle von Sanden/Danner ermittelt. Nutzungsausfall kann erst dann beansprucht werden, wenn die Reparatur oder die Ersatzbeschaffung nachgewiesen sind. Dies geschieht durch Vorlage des Kaufvertrages und der Zulassungsbescheinigung Teil I.

 

Mietwagenkosten

Alternativ zum Nutzungsausfall können die Kosten eines Mietwagens beansprucht werden. Mietwagenkosten können erst dann beansprucht werden, wenn die Reparatur oder die Ersatzbeschaffung nachgewiesen sind. Dies geschieht durch Vorlage des Kaufvertrages und der Zulassungsbescheinigung Teil I.

 

Rechtsanwaltsgebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren gehören zum erstattungsfähigen Schaden.

 

Regulierungsdauer

Die Regulierungsdauer für eindeutige Schadensfälle liegt derzeit mindestens zwischen 8 und 12 Wochen.

 

Schadensminderungspflicht

Jeder Geschädigte hat die Pflicht, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

 

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Rufen Sie uns an unter 0621 / 496066-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.