Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall unterstützen wir Sie zuverlässig und kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche aus Sach- und/oder Personenschäden gegenüber der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Ihre Rechte nach einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall sind weitreichend. Neben Ihrem Anspruch auf freie Wahl des Rechtsanwaltes haben Sie das Recht auf einen Sachverständigen Ihres Vertrauens, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug objektiv bewertet.
FAQ
Reparaturschaden
Ihr Fahrzeug ist noch reparaturwürdig. Die Kosten der Reparatur liegen unterhalb des Wiederbeschaffungsaufwandes.
Totalschaden
Ihr Fahrzeug ist nicht mehr reparaturwürdig. Die Kosten der Reparatur liegen oberhalb des Wiederbeschaffungsaufwandes.
Sachverständigenkosten
Die Sachverständigenkosten gehören zum erstattungsfähigen Schaden.
Allgemeine Kostenpauschale
Die allgemeine Kostenpauschale deckt einen Betrag von 20,00 € bis 30,00 € beleglos ab.
An- und Abmeldekostenpauschale
Die An- und Abmeldekostenpauschale deckt einen Betrag von 40,00 € bis 80,00 € beleglos ab.
Abschleppkosten / Standgebühren
Die Abschleppkosten und Standgebühren gehören zum erstattungsfähigen Schaden.
Wertminderung
Eine Wertminderung ist dann in Ansatz zu bringen, wenn das Fahrzeug beim Verkauf als Unfallfahrzeug zu erklären ist.
Fiktive Abrechnung
Hierbei handelt es sich um die Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag. Es werden jeweils nur die Netto-Beträge in Ansatz gebracht. Die Mehrwertsteuer bleibt unberücksichtigt.
Konkrete Abrechnung
Hierbei handelt es sich um die Abrechnung nach Reparaturkostenrechnung. Nur mit Vorlage einer Reparaturkostenrechnung kann der Brutto-Betrag gefordert werden, soweit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Nutzungsaufall
Für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung kann die Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden. Die Höhe dieses Betrages ist fahrzeugabhängig und wird grundsätzlich nach der Nutzungsausfalltabelle von Sanden/Danner ermittelt. Nutzungsausfall kann erst dann beansprucht werden, wenn die Reparatur oder die Ersatzbeschaffung nachgewiesen sind. Dies geschieht durch Vorlage des Kaufvertrages und der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Mietwagenkosten
Alternativ zum Nutzungsausfall können die Kosten eines Mietwagens beansprucht werden. Mietwagenkosten können erst dann beansprucht werden, wenn die Reparatur oder die Ersatzbeschaffung nachgewiesen sind. Dies geschieht durch Vorlage des Kaufvertrages und der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Rechtsanwaltsgebühren
Die Rechtsanwaltsgebühren gehören zum erstattungsfähigen Schaden.
Regulierungsdauer
Die Regulierungsdauer für eindeutige Schadensfälle liegt derzeit mindestens zwischen 8 und 12 Wochen.
Schadensminderungspflicht
Jeder Geschädigte hat die Pflicht, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
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